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   BGH, 18.02.1976 - 3 StR 13/76   

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https://dejure.org/1976,2942
BGH, 18.02.1976 - 3 StR 13/76 (https://dejure.org/1976,2942)
BGH, Entscheidung vom 18.02.1976 - 3 StR 13/76 (https://dejure.org/1976,2942)
BGH, Entscheidung vom 18. Februar 1976 - 3 StR 13/76 (https://dejure.org/1976,2942)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Pflicht zur Angabe des Ausschließungsgrundes hinsichtlich eines Ausschlusses der Öffentlichkeit von einer Vernehmung

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.09.1951 - 1 StR 464/51

    Anforderungen an die Begründung eines Beschlusses über die Ausschließung der

    Auszug aus BGH, 18.02.1976 - 3 StR 13/76
    Es genügt also nicht, wenn sich der Ausschließungsgrund etwa aus dem Sachzusammenhang oder aus den Anträgen ergibt (BGHSt 1, 334, 335; 2, 56, 57; BGH GA 1975, 283).
  • BGH, 21.12.1951 - 2 StR 480/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.02.1976 - 3 StR 13/76
    Es genügt also nicht, wenn sich der Ausschließungsgrund etwa aus dem Sachzusammenhang oder aus den Anträgen ergibt (BGHSt 1, 334, 335; 2, 56, 57; BGH GA 1975, 283).
  • BGH, 11.09.1975 - 4 StR 417/75

    Revisionserfolg bei Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit -

    Auszug aus BGH, 18.02.1976 - 3 StR 13/76
    Es läßt sich deshalb nicht ausschließen, daß das auf diesem Teil der Hauptverhandlung beruhende Beweisergebnis bei der gesamten Urteilsfindung berücksichtigt worden ist, auch soweit sie Straftaten zum Nachteil anderer Mädchen betraf (vgl. BGH, Urteil vom 11. September 1975 - 4 StR 417/75 -).".
  • BGH, 09.06.1999 - 1 StR 325/98

    Verfahren über den Ausschluß der Öffentlichkeit

    b) Die Rechtsprechung aller Strafsenate des Bundesgerichtshofs ging bisher allerdings davon aus, daß selbst dann, wenn für Verfahrensbeteiligte und Zuhörer der Ausschließungsgrund auf der Hand lag, auf dessen genaue Bezeichnung im Gerichtsbeschluß nicht verzichtet werden darf (BGHSt 1, 334, 335; 2, 56 f.; 3, 344, 345; 27, 117, 118; 27, 187, 188; 30, 298, 301; 38, 248; 411 145, 146; BGH NJW 1977; 1643; StV 1981, 3; 1984, 146; NStZ 1983, 324; BGHR GVG § 174 Abs. 1 Satz 3 Begründung 1 - 6; BGH, Urt. v. 11. September 1975 - 4 StR 417175; Beschl. v. 18. Februar 1976 - 3 StR 13/76; Urt. v. 10. März 1976 -3 StR 15/76; Beschl. v. 27. November 1987 - 2 StR 591/87 BGHR aaO Begründung 3).
  • BGH, 20.10.1998 - 1 StR 325/98

    Sexuelle Nötigung durch Entkleidung, Fotographie und Fesselung des Opfers; Sinn

    Die Rechtsprechung aller Strafsenate des Bundesgerichtshofs geht im Hinblick auf den Wortlaut des § 174 Abs. 1 Satz 3 GVG bisher allerdings davon aus, daß selbst dann, wenn für Verfahrensbeteiligte und Zuhörer der Ausschließungsgrund auf der Hand lag, auf dessen Bezeichnung im Gerichtsbeschluß nicht verzichtet werden darf (BGHSt 1, 334, 335; 2, 56, 57, 58; 3, 344, 345; 27, 117, 118; 27, 187, 188; 30, 298, 301; 38, 248; 41, 145, 146; BGH NJW 1977, 1643; StV 1981, 3; 1984, 146; NStZ 1983, 324; BGHR GVG § 174 Abs. 1 Satz 3 Begründung 1 - 6; BGH, Urt. vom 11. September 1975 - 4 StR 417/75; Beschl. vom 18. Februar 1976 - 3 StR 13/76; Urt. vom 10. März 1976 - 3 StR 15/76; Beschl. vom 27. November 1987 - 2 StR 591/87).
  • BGH, 09.02.1977 - 3 StR 382/76

    Erkennbarkeit des Grundes für eine Ausschließung der Öffentlichkeit aus dem

    Hier übersieht die Revision jedoch, daß es stets um Fälle ging, in denen der Tatrichter entweder eine Begründung überhaupt nicht gegeben oder auf eine Vorschrift Bezug genommen hatte, die mehrere Alternativen enthielt, so daß der herangezogene Ausschließungsgrund trotz des Hinweises eben doch nicht zweifelsfrei angegeben war (BGH GA 75, 283; BGH, Beschluß vom 18. Februar 1976 - 3 StR 13/76; Urteil vom 20. Juli 1976 - 1 StR 335/76).
  • BGH, 07.07.1987 - 1 StR 246/87

    Verfahrensrüge gegen den Beschluss zum Ausschluss der Öffentlichkeit bei der

    Obwohl zwischen beiden Taten ein enger Zusammenhang bestand, hat sich die Urteilsaufhebung im Fall 1 nicht auf die Verurteilung im Fall 2 zu erstrecken, weil das Landgericht auf Grund einer Berufungsbeschränkung in dieser Sache den Schuldspruch als rechtskräftig ansah (zu Fällen, in denen sich ein Einfluß auf die Beweiswürdigung in einem weiteren Fall nicht ausschließen ließ, vgl. BGH, Urt. vom 11. September 1975 - 4 StR 417/75 - sowie Beschl. vom 18. Februar 1976 - 3 StR 13/76).
  • BGH, 26.11.1980 - 2 StR 597/80

    Ausschluss der Öffentlichkeit während einer Zeugenvernehmung - Ausschluss der

    Es läßt sich danach nicht ausschließen, daß der genannte Rechtsfehler das gesamte Urteil beeinflußt hat (vgl. BGH, Urteile vom 11. September 1975 - 4 StR 417/75 - und 17. Mai 1977 - 4 StR 102/77; Beschluß vom 18. Februar 1976 - 3 StR 13/76).
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